Barrierefreiheit

Rollstuhlfahrer fährt in Bus

Barrierefreiheit bedeutet für uns, unsere Fahrzeuge, Haltestellen und Leitsysteme so zu gestalten, dass sie für alle Fahrgäste gut zugänglich sind.  Dabei denken wir sowohl an Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhl oder E-Scooter, Eltern mit Kinderwagen, als auch Blinde und Sehschwache sowie Gehörlose.

Die Haltestellen im Stadtgebiet Jena sind niederflurgerecht, zudem sind ausgewählte Haltestellen mit einem Blindenleitsystem ausgestattet. Viele Haltestellen verfügen über optische Informationssysteme, welche wiederum mit einer Vorlesefunktion ausgerüstet sind. Weiterhin gibt es sogenannte Doppelhaltestellen, hier können zwei Fahrzeuge gleichzeitig halten. Das Fahrzeug an der zweiten Position verlässt die Haltestelle ohne erneuten Halt. Ausnahme: Für Blinde und Sehschwache sowie mobilitätseingeschränkte Personen, die ihren Einstiegswunsch deutlich machen, hält das Fahrzeug im vorderen Haltestellenbereich erneut.

Die Haltestellen im Saale-Holzland-Kreis sind zum Teil niederflurgerecht und mit einem Blindenleitsystem ausgestattet.

Alle Fahrzeuge sind barrierefreie Niederflurfahrzeuge und außen mit Linien-Nummer und Fahrtziel gekennzeichnet. Fahren an einer Haltestelle mehrere Linien unterschiedliche Linienwege, werden über Außenansagen die Liniennummer und das Fahrtziel zusätzlich angesagt. In allen Fahrzeugen gibt es eine optische und akustische Ankündigung der nächsten Haltestelle. Zudem verfügen alle Fahrzeuge über blaue Sondertaster, welche bei Betätigen längere Ein- und Ausstiegszeiten ermöglichen. Unsere Straßenbahnen der neuesten Generation zeigen zudem durch Lichtsignale an, welche Türen beim nächsten Halt geöffnet werden.

In der Übersicht finden Sie alles Wissenswerte rund um die Barrierefreiheit. 

Die Mitnahme von Rollstühlen unterscheidet sich je nach Fahrzeug:

Straßenbahn "Lichtbahn" ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. An allen Haltestellen, die mit einer gelben Rampe ausgestattet sind, werden diese Straßenbahnen entsprechend dort halten.

Straßenbahn "GT6M" und "Tramino" ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht.

 

 

Für die Mitnahme in den Fahrzeugen ist es zwingend notwendig, dass der E-Scooter durch ein Hersteller-Piktogramm gekennzeichnet und somit für die Mitnahme zugelassen ist. Diese unterscheidet sich je nach Fahrzeug:

Straßenbahn "Lichtbahn" ab Fahrzeugnummer 801: Bitte nutzen Sie die 2. und 3. Tür in Fahrtrichtung. An allen Haltestellen, die mit einer gelben Rampe ausgestattet sind, werden diese Straßenbahnen entsprechend dort halten. Sie können auf Ihrem E-Scooter während der Fahrt sitzen bleiben. Es wird ein freiwilliges Mobilitätstraining empfohlen.

Straßenbahn "GT6M" und "Tramino" ab Fahrzeugnummern 601 und 701: Bitte nutzen Sie die erste Tür beim Fahrerstand. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. Sie dürfen während der Fahrt nicht auf dem E-Scooter sitzen bleiben. Bitte nutzen Sie den mit Piktogramm gekennzeichneten Sitzplatz. Zudem ist die Mitnahme in diesen Straßenbahnen nur nach Absolvierung eines Mobilitätstrainings möglich, bei dem der E-Scooter durch den Jenaer Nahverkehr mit einer Plakette gekennzeichnet wird. Busse: Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen. Das Fahrpersonal legt eine Rampe an, die Ihnen den Zugang zum Fahrzeug ermöglicht. Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen. E-Scooter-Fahrer haben selbstständig rückwärts in den Bus einzufahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vorzunehmen und die Ausfahrt aus dem Bus zu bewerkstelligen. Die Mitnahme im Bus erfolgt aufsitzend. Für E-Scooter-Fahrer im Bus wird ein freiwilliges Mobilitätstraining empfohlen.

 

Wir empfehlen, das Fahrzeug rückwärts zu verlassen, um mit dem Rollator nicht zwischen Fahrzeug und Steigkante zu geraten.

Busse:

Bitte nutzen Sie die zweite Tür zum Einsteigen und nutzen Sie den Klappsitz im Rollstuhlbereich. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.

Straßenbahnen:

Bitte nutzen Sie nicht die erste und die letzte Tür zum Einsteigen und halten Sie den Rollstuhlbereich frei. Sie dürfen nicht auf dem Rollator sitzen und müssen diesen gegen Wegrollen sichern.

Bitte nutzen Sie ausschließlich die mit einem Kinderwagen-Symbol gekennzeichneten Türen zum Einsteigen.

Wir bieten allen mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit, an einem Mobilitätstraining auf unserem Betriebshof in Burgau teilzunehmen. Rollstuhl- und Rollator-Nutzern empfehlen wir die Teilnahme, um unsere Fahrzeuge kennenzulernen und Sicherheit für unterwegs zu bekommen. Für E-Scooter-Fahrer ist die Teilnahme Pflicht für die Mitnahme in den Straßenbahnen des Typs "GT6M" und "Tramino" (Fahrzeugnummer ab 601 und 701).

Vereinbaren Sie Ihren Termin am VMT-Servicetelefon unter der Nummer  0361 19449.

 

Schwerbehinderte dürfen den Öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei nutzen, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind. Der Ausweis und die gültige Wertmarke sind bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.

Eine genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis – kann frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Fahrgast selbst zahlen muss.

 

Nachweislich ausgebildete Assistenzhunde wie Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde und Epilepsiehunde sind zur Beförderung zugelassen und werden kostenfrei befördert. Sie sind von der Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, befreit.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Soziales
Kommunale Versorgungsleistungen (KVL)
Lutherplatz 3
07745 Jena

   03641 494 689

(Schwerbehindertenausweis und Wertmarke erhalten Sie hier.)

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena
Am Anger 13
07743 Jena

   03641 494 303