Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet für uns, unsere Fahrzeuge, Haltestellen und Leitsysteme so zu gestalten, dass sie für alle Fahrgäste gut zugänglich sind.  Dabei denken wir sowohl an Menschen mit Gehhilfen, Rollstuhl- oder E-Scooter, Eltern mit Kinderwagen, als auch Blinde und Sehschwache sowie Gehörlose.

Barrierefrei in Bus & Bahn

  • Barrierefreie Niederflurfahrzeuge
  • Rollstuhlrampen
  • Keine Stufen
  • Sonderstellfläche für Kinderwagen und Rollstuhlbenutzer
  • Blaue Sondertaster innen und außen, bei Betätigung längere Öffnung der Türen
  • Optische und akustische Ankündigung der nächsten Haltestelle

Barrierefreie Haltestellen

  • Automatische Außenansagen
  • Niederflurgerecht
  • Ausgewählte Haltestellen mit Blindenleitsystem
  • Optische Informationssysteme, zum Teil mit Vorlesefunktion

Mobilitätstraining

Wir bieten allen mobilitätseingeschränkten Menschen die Möglichkeit, an einem Mobilitätstraining auf unserem Betriebshof in Burgau teilzunehmen. Rollstuhl- und Rollator-Nutzern empfehlen wir die Teilnahme, um unsere Fahrzeuge kennenzulernen und Sicherheit für unterwegs zu bekommen. Für E-Scooter-Fahrer ist die Teilnahme Pflicht für die Mitnahme in der Straßenbahn.

Vereinbaren Sie Ihren Termin am VMT-Servicetelefon unter der Nummer 0361 19449.

E-Scooter-Mitnahme

Für die Mitnahme von E-Scootern in unseren Fahrzeugen gibt es spezielle Regelungen. Diese unterscheiden sich nach Bus und Straßenbahn.

E-Scooter-Mitnahme in der Straßenbahn

In Straßenbahnen ist die Mitnahme von E-Scootern nur nach Absolvierung eines Mobilitätstrainings möglich, bei dem der E-Scooter durch den Jenaer Nahverkehr mit einer grünen Plakette gekennzeichnet wird. Als Stellplatz ist dabei ausnahmslos der ausgewiesene Rollstuhlplatz zu nutzen.

E-Scooter-Fahrer müssen in der Straßenbahn absteigen und den E-Scooter für die Dauer der Mitfahrt gegen Wegrollen sichern. Sie nutzen den mit Piktogrammen gekennzeichneten Sitzplatz in unmittelbarer Nähe der ersten Tür.

E-Scooter-Mitnahme im Bus

In Bussen ist die Mitnahme von geeigneten E-Scootern möglich, die durch ein Hersteller-Piktogramm gekennzeichnet sind. Für die Mitnahme zugelassene Busse sind ebenfalls Bus mit dem entsprechenden Piktogramm an der zweiten Tür gekennzeichnet. Das Piktogramm „Tram“ des Jenaer Nahverkehrs berechtigt nicht zur Mitnahme im Bus. Als Stellplatz ist der ausgewiesene Rollstuhlplatz zu nutzen.

Der E-Scooter darf über keine zusätzlichen Anbauten verfügen, die die rückwärtige Aufstellung unmittelbar an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern oder einschränken. Gleiches gilt für mitgeführte Sachen. E-Scooter-Fahrer haben selbstständig rückwärts in den Bus einzufahren, die ordnungsgemäße Aufstellung an der Anlehnfläche vorzunehmen und die Ausfahrt aus dem Bus zu bewerkstelligen. Die Mitnahme im Bus erfolgt aufsitzend. Für E-Scooter-Fahrer im Bus wird ein freiwilliges Mobilitätstraining empfohlen.

Wie erfahre ich, wo die E-Scooter-Beförderung im Bus möglich ist?

Nicht in jedem Bus können aufgrund der Bauweise E-Scooter mitgenommen werden. Daher bitten wir Folgendes beachten: Wenn Sie mit Ihrem für den Bus zugelassenen E-Scooter eine Buslinie der Stadtbusse nutzen möchten, melden Sie dies bis spätestens 19 Uhr des Vortages und in den Buslinien der Regionalbusse bis spätestens 13 Uhr des Vortages am VMT-Servicetelefon unter 0361 19449 an. So können wir das passende Fahrzeug einsetzen.

Folgende Informationen werden benötigt: genaue Uhrzeit, Liniennummer, Einstiegs- und Ausstiegshaltestelle sowie Umstiegshaltestellen und gegebenenfalls Rückfahrtwunsch. Für Rückfragen werden die Kontaktdaten mit einer Telefonnummer erbeten.

 

Gut zu wissen – Kostenlose Beförderung

Schwerbehinderte dürfen den Öffentlichen Personennahverkehr kostenfrei nutzen, wenn sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind. Der Ausweis und die gültige Wertmarke sind bei jeder Fahrt im Original mitzuführen.

Eine genehmigte Begleitperson – Kennzeichen B auf dem Ausweis – kann frei fahren, auch wenn der schwerbehinderte Fahrgast selbst zahlen muss.

Assistenzhunde

Nachweislich ausgebildete Assistenzhunde wie Blindenführhunde, Diabetikerwarnhunde und Epilepsiehunde sind zur Beförderung zugelassen und werden kostenfrei befördert. Sie sind von der Pflicht, einen Maulkorb zu tragen, befreit.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Jena
Fachdienst Soziales
Kommunale Versorgungsleistungen (KVL)
Lutherplatz 3
07745 Jena

 03641 494 689

(Schwerbehindertenausweis und Wertmarke erhalten Sie hier.)

 

Beauftragter für Menschen mit Behinderungen der Stadt Jena
Am Anger 13
07743 Jena

 03641 494 303